Hundehaltung

Hundeanmeldung

Lieber Hundebesitzer
Herzlichen Glückwunsch zum neuen Familienmitglied

Bitte melden Sie ihren 12 Wochen alten Hund entweder persönlich oder in Vertretung ( mit Vollmacht und Lichtbildausweis) innerhalb von 5 Werktagen beim Gemeindeamt an.

Erforderliche Daten und Unterlagen dazu:

  • Lichtbildausweis Besitzer

    Fünf Hunde sind in einer Reihe aufgereiht, jeder mit einzigartigen Gesichtsausdrücken. Die Hunde variieren in der Größe, von einem kleinen Kätzchen bis zu einem großen Hund, und zeigen eine Reihe von Hundemerkmalen.
  • Rasse, Farbe, Geschlecht, Name und Alter des Hundes

  • Name und Hauptwohnsitz des Vorbesitzers

  • Sachkunde-Ausbildung (bei Anmeldung zu erbringen)

  • NEU ab 01. Juli 2026
    Künftig müssen Personen, die sich erstmals einen Hund anschaffen möchte, bereits vor der Anschaffung einen Sachkundenachweis (Theoriekurs) absolvieren

  • Für Hundehalterinnen und Hundehalter gilt zusätzlich: innerhalb von 12 Monate nach Aufnahme der Hundehaltung ist ein zweistündiger Praxisnachweis mit dem eigenen Hund zu erbringen. Dabei werden der sichere und verantwortungsvolle Umgang mit dem Hund sowie das Verhalten in Alltagssituationen vermittelt und überprüft. Der Hund muss dazu mindestens 6 Monate alt sein.

  • Haftpflichtpolizze (bei Anmeldung zu erbringen)

  • Registrierungsbestätigung bei der Heimtierdatenbank (bei Anmeldung zu erbringen)

  • Tierarztbestätigung über die Größe und das Gewicht des Hundes (ab dem 12. Lebensmonat bis spätestens 14. Lebensmonat des Hundes zu erbringen)

  • Alltagstauglichkeitsprüfung bei großen Hunden (40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (bis zum 18. Lebensmonat des Hundes zu erbringen)
    Gilt nicht für Hunde die über 8 Jahre

  • Achtung: Erfolgt keine fristgerechte Vorlage, muss der Hund mit Leine und Maulkorb geführt werden. Der Hund gilt dann als auffällig.

  • Diese Bestimmungen gelten auch für Hunde spezieller Rassen und Kreuzungen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu.
    Bei Zweifel der Rasse ist ein Sachverständigengutachten vorzulegen.

  • Nichteinhaltungen des OÖ Hundehaltegesetzes werden mit Verwaltungsstrafen geahndet.

Kontakt Bürgerservicestelle:
(07236) 37 00 DW 13, 15

Hundeabgabeordnung