Lieber Hundebesitzer
Herzlichen Glückwunsch zum neuen Familienmitglied
Bitte melden Sie ihren 12 Wochen alten Hund entweder persönlich oder in Vertretung ( mit Vollmacht und Lichtbildausweis) innerhalb von 5 Werktagen beim Gemeindeamt an.
Erforderliche Daten und Unterlagen dazu:
Lichtbildausweis Besitzer
Rasse, Farbe, Geschlecht, Name und Alter des Hundes
Name und Hauptwohnsitz des Vorbesitzers
Sachkunde-Ausbildung (bei Anmeldung zu erbringen)
NEU ab 01. Juli 2026
Künftig müssen Personen, die sich erstmals einen Hund anschaffen möchte, bereits vor der Anschaffung einen Sachkundenachweis (Theoriekurs) absolvieren
Für Hundehalterinnen und Hundehalter gilt zusätzlich: innerhalb von 12 Monate nach Aufnahme der Hundehaltung ist ein zweistündiger Praxisnachweis mit dem eigenen Hund zu erbringen. Dabei werden der sichere und verantwortungsvolle Umgang mit dem Hund sowie das Verhalten in Alltagssituationen vermittelt und überprüft. Der Hund muss dazu mindestens 6 Monate alt sein.
Haftpflichtpolizze (bei Anmeldung zu erbringen)
Registrierungsbestätigung bei der Heimtierdatenbank (bei Anmeldung zu erbringen)
Tierarztbestätigung über die Größe und das Gewicht des Hundes (ab dem 12. Lebensmonat bis spätestens 14. Lebensmonat des Hundes zu erbringen)
Alltagstauglichkeitsprüfung bei großen Hunden (40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (bis zum 18. Lebensmonat des Hundes zu erbringen)
Gilt nicht für Hunde die über 8 Jahre
Achtung: Erfolgt keine fristgerechte Vorlage, muss der Hund mit Leine und Maulkorb geführt werden. Der Hund gilt dann als auffällig.
Diese Bestimmungen gelten auch für Hunde spezieller Rassen und Kreuzungen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu.
Bei Zweifel der Rasse ist ein Sachverständigengutachten vorzulegen.
Nichteinhaltungen des OÖ Hundehaltegesetzes werden mit Verwaltungsstrafen geahndet.
Kontakt Bürgerservicestelle:
(07236) 37 00 DW 13, 15