Hundehaltung

Hundeanmeldung

Lieber Hundebesitzer
Herzlichen Glückwunsch zum neuen Familienmitglied

Bitte melden Sie ihren 12 Wochen alten Hund entweder persönlich oder in Vertretung ( mit Vollmacht und Lichtbildausweis) innerhalb von 5 Werktagen beim Gemeindeamt an.

Erforderliche Daten und Unterlagen dazu:

  • Lichtbildausweis Besitzer

    Fünf Hunde sind in einer Reihe aufgereiht, jeder mit einzigartigen Gesichtsausdrücken. Die Hunde variieren in der Größe, von einem kleinen Kätzchen bis zu einem großen Hund, und zeigen eine Reihe von Hundemerkmalen.
  • Rasse, Farbe, Geschlecht, Name und Alter des Hundes

  • Name und Hauptwohnsitz des Vorbesitzers

  • Nachweis über die Absolvierung einer Sachkundeausbildung (Sachkundenachweis) - bei Anmeldung

  • Haftpflichtpolizze - bei Anmeldung

  • Registrierungsbestätigung bei der Heimtierdatenbank (z.B. Animal Data) - bei Anmeldung

  • Tierarztbestätigung ab dem 12. Lebensmonat, bis spätestens 14. Lebensmonat des Hundes

  • Bestätigung über die Absolvierung einer Alltagstauglichkeitsprüfung bei großen Hunden
    (40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Körpergewicht) bis zum 18. Lebensmonat.
    Gilt nicht für Hunde über 8 Jahre

  • Achtung: Erfolgt keine fristgerechte Vorlage, muss der Hund mit Leine oder Maulkorb geführt werden.
    Der Hund gilt dann als auffällig.

  • Diese Bestimmungen gelten auch für Hunde spezieller Rassen und Kreuzungen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu. Bei Zweifel der Rasse ist ein Sachverständigengutachten vorzulegen.

  • Nichteinhaltungen des OÖ Hundehaltegesetzes werden mit Verwaltungsstrafen geahndet.

Kontakt Bürgerservicestelle:
(07236) 37 00 DW 13, 15 oder 14

Hundeabgabeordnung