Lieber Hundebesitzer
Herzlichen Glückwunsch zum neuen Familienmitglied
Bitte melden Sie ihren 12 Wochen alten Hund entweder persönlich oder in Vertretung ( mit Vollmacht und Lichtbildausweis) innerhalb von 5 Werktagen beim Gemeindeamt an.
Erforderliche Daten und Unterlagen dazu:
Lichtbildausweis Besitzer
Rasse, Farbe, Geschlecht, Name und Alter des Hundes
Name und Hauptwohnsitz des Vorbesitzers
Nachweis über die Absolvierung einer Sachkundeausbildung (Sachkundenachweis) - bei Anmeldung
Haftpflichtpolizze - bei Anmeldung
Registrierungsbestätigung bei der Heimtierdatenbank (z.B. Animal Data) - bei Anmeldung
Tierarztbestätigung ab dem 12. Lebensmonat, bis spätestens 14. Lebensmonat des Hundes
Bestätigung über die Absolvierung einer Alltagstauglichkeitsprüfung bei großen Hunden
(40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Körpergewicht) bis zum 18. Lebensmonat.
Gilt nicht für Hunde über 8 Jahre
Achtung: Erfolgt keine fristgerechte Vorlage, muss der Hund mit Leine oder Maulkorb geführt werden.
Der Hund gilt dann als auffällig.
Diese Bestimmungen gelten auch für Hunde spezieller Rassen und Kreuzungen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu. Bei Zweifel der Rasse ist ein Sachverständigengutachten vorzulegen.
Nichteinhaltungen des OÖ Hundehaltegesetzes werden mit Verwaltungsstrafen geahndet.
Kontakt Bürgerservicestelle:
(07236) 37 00 DW 13, 15 oder 14