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Hundehaltung

Hundeanmeldung

Lieber Hundebesitzer
Herzlichen Glückwunsch zum neuen Familienmitglied

Bitte melden Sie ihren 12 Wochen alten Hund entweder persönlich oder in Vertretung ( mit Vollmacht und Lichtbildausweis) innerhalb von 5 Werktagen beim Gemeindeamt an.

Erforderliche Daten und Unterlagen dazu:

  • Lichtbildausweis Besitzer

  • Rasse, Farbe, Geschlecht, Name und Alter des Hundes

  • Name und Hauptwohnsitz des Vorbesitzers

  • Nachweis über die Absolvierung einer Sachkundeausbildung (Sachkundenachweis) - bei Anmeldung

  • Haftpflichtpolizze - bei Anmeldung

  • Registrierungsbestätigung bei der Heimtierdatenbank (z.B. Animal Data) - bei Anmeldung

  • Tierarztbestätigung ab dem 12. Lebensmonat, bis spätestens 14. Lebensmonat des Hundes

  • Bestätigung über die Absolvierung einer Alltagstauglichkeitsprüfung bei großen Hunden
    (40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Körpergewicht) bis zum 18. Lebensmonat.
    Gilt nicht für Hunde über 8 Jahre

  • Achtung: Erfolgt keine fristgerechte Vorlage, muss der Hund mit Leine oder Maulkorb geführt werden.
    Der Hund gilt dann als auffällig.

  • Diese Bestimmungen gelten auch für Hunde spezieller Rassen und Kreuzungen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu. Bei Zweifel der Rasse ist ein Sachverständigengutachten vorzulegen.

  • Nichteinhaltungen des OÖ Hundehaltegesetzes werden mit Verwaltungsstrafen geahndet.

Kontakt Bürgerservicestelle:
(07236) 37 00 DW 13, 15 oder 14

Hundeabgabeordnung