Foto: Marktgemeindeamt Wartberg ob der Aist
Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch Verordnung des Gemeinderates den Flächenwidmungsplan zu erlassen, weiterzuführen und regelmäßig zu überprüfen.
Der Flächenwidmungsplan besteht aus dem "Flächenwidmungsteil" und dem "örtlichen Entwicklungskonzeptteil (Örtliches Entwicklungskonzept ÖEK)".
Das örtliche Entwicklungskonzept ist Grundlage des Flächenwidmungsteiles und enthält die langfristigen Ziele und Festlegungen der örtlichen Raumordnung.
Im Flächenwidmungsplan sind für das gesamte Gemeindegebiet jene Flächen auszuweisen, welche aus Bauland, Verkehrsflächen oder Grünland gewidmet sind.
Der aktuell rechtsgültige Flächenwidmungsplan Nr. 6 ist am 16. Juni 2017 in Kraft getreten.