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Reparaturbonus

Das Land OÖ fördert auch heuer wieder Reparaturleistungen bei Elektrogeräten für Privatpersonen.

Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten und von Fahrrädern in Österreich zu steigern.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Diese Förderung richtet sich

  • ausschließlich an Privatpersonen

  • mit einem Wohnsitz in Österreich

Was kann gefördert werden?
Gefördert wird die Reparatur, Service und Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten, Service-und Wartungsleistungen von

  • Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden

  • Fahrrädern

Die Geräte müssen sich im privaten Eigentum der antragsstellenden Person befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein.

Elektro. und Elektronikgeräte sind alle Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Es sind alle Geräte mit elektronischen beziehungsweise elektrischen Bauteilen umfasst, unabhängig davon, ob diese funktionsbestimmend sind (z.B. Haarföhn) oder nicht (z.B. Duschkopf mit Farbwechselfunktion). Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile (z.B. defektes Rad eines Staubsaugers) an diesen Geräten sind förderfähig.

Bei Fahrrädern handelt es sich gem. § 2 Abs. 1 Z22 StVO um ein- oder mehrspurige Fahrzeuge für den Straßenverkehr, welche durch menschliche Muskelkraft angetrieben werden oder welche mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet sind, mit einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (Elektrofahrrad, E-Bike). Auch Fahrradanhänger sind von der Förderung umfasst.

Eine vollständige Liste aller förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte sowie Fahrrädern finden Sie unter https:://www.reparaturbonus.at/geraeteliste.

Was ist eine Reparatur, ein Service oder eine Wartung?
Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird.

Unter Service und Wartung sind Maßnahmen zu verstehen, welche die Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Zustandes gewährleisten, um Reparaturen, Verschleiß und Folgeschäden zu vermeiden, wie z.B. Pflege, Reinigung, Prüfung der Funktionsfähigkeit und der Sicherheit.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung pro Bon beträgt 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten, maximal jedoch

  • € 200,00 pro Reparatur, Service oder Wartung

  • € 30,00 für einen Kostenvoranschlag

Der Förderungsbetrag wird auf ganze € aufgerundet. Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den die Förderung bezogen wurde, die Reparatur, Service oder Wartung beauftragt, so muss diese bei demselben Betrieb durchgeführt werden. Die Förderung ist pro E-Gerät bzw. Fahrrad inklusive Kostenvoranschlags mit maximal € 200,00 begrenzt.

Ein Bon kann für die Reparatur, Service oder Wartung und/oder den Kostenvoranschlag eines E-Gerätes oder Fahrrads verwendet werden. Bons können so lange beantragt werden wie Budgetmittel vorhanden sind.

Was wird nicht gefördert:

  • Reparaturen, Wartung - und Servicedienstleistungen, für welche ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z.B. bei Versicherungen)

  • Wartungs- oder Servicedienstleistungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. E-Thermenwartungen)

  • Leistungen, welche im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden

  • Neukauf vom E-Geräten, Fahrrädern, Bestandteilen oder Zubehör (z.B. Geschirrspülkorb, Kühlschranklade)

  • Austausch gegen ein neues oder generalüberholtes E-Gerät oder Fahrrad

  • Alleiniger Austausch von Komponenten ohne weitere Reparatur, Service- oder Wartungsleistungen (z. B. Austausch von Klick- oder Schiebeakkus, Austausch eines Staubsaugerrohres)

Folgende E-Geräte und Gegenstände sind generell nicht von dieser Förderung umfasst:

  • PKWs, Hybrid- und Elektroautos

  • E-Geräte, welche für die Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen

  • E-Geräte, welche Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden

  • E-Geräte, welche fix mit dem Mauerwerk verbunden sind

  • Gegenstände, welche nicht fest mit dem Fahrrad verbunden sind und nicht zur klassischen Fahrradausstattung zählen (z. B. Fahrradtaschen, Fahrradkindersitze)

Weitere Beispiele nicht förderungsfähiger E-Geräte und Fahrräder finden sie unter

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Der Reparaturbon kann schnell und unkompliziert auf www.reparaturbon.at beantragt werden und innerhalb von drei Wochen bei einer der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen, die Förderungssumme wird direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.

Wo kann der Reparaturbon eingelöst werden?

Der Reparaturbon kann ausschließlich bei einem der Bundesförderaktion “Reparaturbonus” teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. Eine Übersicht aller teilnehmenden Betriebe finden sie unter www.reparaturbonus.at.