Informationen zur Förderung von Reparaturen für Privatpersonen
Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektrogeräten und Elektronikgeräten in Österreich zu steigern, Durch die Verlängerung der Nutzungsdauer werden wertvolle Ressourcen und Energie gespart und Abfälle vermieden und so ein wertvoller Beitrag zum Umweltschutz geleistet.
Die Förderung wird mit nationalen Mitteln des Bundes finanziert.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Förderungsaktion richtet sich
ausschließlich an Privatpersonen
mit einem Wohnsitz in Österreich
Was kann gefördert werden?
Gefördert wird die Reparatur, Service oder Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten, Serviceleistungen oder Wartungsleistungen von Elektrogeräten und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und auf der Geräteliste angeführt sind.
Elektrogeräte und Elektronikgeräte (E-Geräte) sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Die vollständige Liste aller förderungsfähigen Elektrogeräte und Elektronikgeräte finden Sie auf der Geräteliste unter: https://www.geräte-retter-prämie.at/geräteliste. Elektrogeräte und Elektronikgeräte die nicht in dieser Liste enthalten sind, werden nicht gefördert.
Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum der antragsstellenden Person befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein. Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile an förderungsfähigen Geräten sind förderungsfähig (z.B. defektes Rad eines Staubsaugers).
Was ist eine Reparatur, ein Service oder eine Wartung?
Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. Unter Service und Wartung sind Maßnahmen zu verstehen, welche die Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Zustands gewährleisten, um Reparaturen, Verschleiß und Folgeschäden zu vermeiden, wie zum Beispiel: Pflege, Reinigung, Prüfung der Funktionstüchtigkeit und der Sicherheit.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung pro Bon beträgt 50 % der förderfähigen Brutto-Kosten; maximal jedoch
130 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung
30 Euro für einen Kostenvoranschlag
Der Förderbetrag wird auf ganze Euro aufgerundet. Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den die Förderung bezogen wurde, die Reparatur, Service oder Wartung beauftragt, so muss diese bei demselben Betrieb durchgeführt werden. Die Förderung ist pro E-Gerät inklusive Kostenvoranschlags mit maximal 130 Euro begrenzt.
Ein Bon kann für die Reparatur, Service oder Wartung und/oder den Kostenvoranschlag eines E-Gerätes verwendet werden. Die Anzahl der Bons je Person ist grundsätzlich nicht begrenzt.
Förderungsfähige Kosten:
Arbeitszeit (inklusive Anfahrtskosten)
Materialkosten
Versandkosten bei Materialbestellungen und Ersatzteilbestellungen
Was wird nicht gefördert?
Reparaturen, Serviceleistungen oder Wartungsdienstleistungen, für welche ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z.B. bei Versicherungen)
Serviceleistungen oder Wartungsleistungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind
Leistungen, welche im Rahmen von Garantieansprüchen und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden
Neukauf von E-Geräten, Bestandteilen oder Zubehör (z.B. Geschirrspülkorb, Kühlschranklade)
Austausch gegen ein neues oder gernarlüberholtes E-Gerät
Alleiniger Austausch von Komponenten oder weitere Reparatur, Serviceleistungen oder Wartungsleistungen (z.B. Austausch von Klickakkus oder Schiebeakkus, Austausch eines Staubsaugerrohres)
Folgende E-Geräte und Gegenstände sind generell nicht von dieser Förderung umfasst:
PKWs, Hybridautos und Elektroautos
Smartphones und Handys
E-Geräte, welche für die Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen
E-Geräte, welche Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden
E-Geräte, welche fix mit dem Mauerwerk verbunden sind
Weitere Beispiele nicht förderungsfähiger E-Geräte finden sich im Dokument negativbeispiele.pdf auf www.geräte-retter-prämie.at.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Der Geräte-Retter-Bon kann schnell und unkompliziert auf www.geräte-retter-prämie.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen, die Förderungssumme wird direkt auf das Bankkonto der antragsstellenden Person überwiesen.
Wo kann die Geräte-Retter-Prämie eingelöst werden?
Der Geräte-Retter-Bon kann ausschließlich bei einem an der Bundesförderungsaktion “Geräte-Retter-Prämie” teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. Eine Übersicht aller teilnehmenden Betriebe finden Sie unter www.geräte-retter-prämie.at
Weitere Informationen zu Reparaturbetrieben in Oberösterreich finden Sie auf www.reparaturführer.
Ablauf von der Beantragung bis zur Auszahlung
1 | Beantragung des Geräte-Retter-Bons (für eine Reparatur, Service, Wartung und/oder einen Kostenvoranschlag) auf www.geräte-retter-prämie.at, unter Angabe folgender Daten:
Hinweise zur Gültigkeit des Bons: Der Bon ist nach Erstellung drei Wochen gültig. Bei Nichteinlösen des Bons (das heißt, sollte kein Reparaturauftrag erteilt werden) verfällt dieser nach drei Wochen ab Erstellungsdatum automatisch. Nach dem Verfall kann sofort wieder ein neuer Bon beantragt werden. |
2 | Einlösen des Geräte-Retter-Bons nach erfolgter Reparatur bzw. Erhalt des Kostenvoranschlags beim Partnerbetrieb und Bezahlung der Rechnung: Der Partnerbetrieb reicht die bezahlte Rechnung anschließend bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein. |
3 | Überweisung der Förderung durch die KPC: |
Besteht eine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderungen?
Für Reparaturen, Service oder Wartung und/oder Kostenvoranschläge, die im Rahmen dieser Bundesförderungsaktion “Geräte-Retter-Prämie” gefördert werden, können keine weiteren Förderungen dieser oder einer anderen öffentlichen Stelle in Österreich oder der EU in Anspruch genommen werden. Das bedeutet. das eine bei der Geräte-Retter-Prämie eingereichte Rechnung nicht nochmals bei dieser Aktion selbst oder bei weiteren Förderungsaktionen vorgelegt werden darf.
Kontakt:
Weitere Informationen zur Förderaktion sowie das Kontaktformular für Fragen und Auskünfte finden Sie unter: www.geräte-retter-prämie.at