Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt, dürfen Bauten und sonstige Anlagen (wie z.B. lebende Zäune, Hecken, Teiche, usw.) an öffentlichen Straßen innerhalb eines Bereiches von acht Metern neben dem Straßenrand nur mit der Zustimmung der Straßenverwaltung errichtet werden.
Ansuchen um Zustimmung zur Errichtung einer Grundstückszufahrt bzw. für die Errichtung von Bauten und Anlagen im Bereich von 8m neben dem Straßenrand.