Wenn durch Arbeiten (z.B. Bauarbeiten) auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt wird, ist dafür eine Bewilligung gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung (StVO) notwendig.
Beispiele für Bauarbeiten können sein:
Grabungen für Kanal, Wasser, Gas, Fernwärme, Hausanschlüsse
Aufstellung von Gerüsten und Containern
Baustelleneinrichtungen
Für Besorgung, Aufstellung und Entfernung der notwendigen Verkehrszeichen (z.B.. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halte- und Parkverbote) und Verkehrsleiteinrichtungen (z.B. Umleitungen, Randbalken) ist der Bewilligungsinhaber selbst verantwortlich.