Loading

Datenschutzerklärung der Gemeinde

Der Schutz ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb werden sämtliche Daten, die wir von Ihnen verarbeiten, in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (insbesondere DSG und DSGVO) vertraulich behandelt. Sämtliche Mitarbeiter der Gemeinde, unsere Auftragsverarbeiter und deren Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet.

Zur Sicherheit und zum Schutz ihrer Daten vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Veränderung, Löschung oder Weitergabe ergreifen wir angemessene technische oder organisatorische Maßnahmen (TOM´s) im Sinne des Art. 32 DSVGO.

In Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 und 14 DSGVO erhalten Sie nachfolgend Informationen über den Verwendungszweck ihrer Daten, ihre Rechte gegenüber dem Verantwortlichen und vieles mehr.

Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO

Verantwortlicher

Verantwortlich ISd. Art. 4 Ziffer 7 DSGVO ist die Gemeinde Wartberg ob der Aist, Hauptstraße 5, 4224 Wartberg ob der Aist. www.wartberg-aist.at, marktgemeindeamt@wartberg-aist.ooe.gv.at

Datenschutzbeauftragter:

Gemäß Art. 37 DSGVO iVm. § 57 DSG ist für Gemeinden die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zwingend vorgesehen.

Datenschutzbeauftragter der Gemeinde/des Verantwortlichen ist die
GEMDAT OÖ GmbH und Co KG, Schiffmannstraße 4, 4020 Linz, +43 732 36993-0, www.gemdat.at, dsgvo@gemdat.at

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Ziffer 1 DSGVO all jene Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden “betroffene Person”) beziehen.
Darunter fallen z.B. Name, Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum, aber auch Fotos, IP-Adressen und Standortdaten.

Datenschutzgrundsätze

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten halten wir die Grundsätze des Art. 5 DSVGO ein. Dies sind: Rechtmäßigkeit, Speicherbegrenzung, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit und Datensicherheit.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Gemeinde erfolgt rechtmäßig iSd. Art. 6 DSGVO nämlich:

  • auf einer gesetzlichen Grundlage (Hoheitsverwaltung) bzw. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung Art. 6 Abs 1 lit. c,

  • auf einer vertraglichen Grundlage (Privatwirtschaftsverwaltung), Art. 6 Abs 1 lit b

  • im öffentlichen Interesse, Art. 6 Abs 1 lit e,

  • um lebenswichtige Interessen betroffener Personen zu schützen, Art. 6 Abs 1 lit d

  • im berechtigten Interesse der Gemeinde. Art. 6 Abs 1 lit f,

  • oder mit ihrer Einwilligung, Art. 6 Abs 1 lit a.

Bei Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedarf es für eine gültige Einwilligung der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

Berechtigtes Interesse der Gemeinde besteht z.B. daran, Fotos von Veranstaltungen, die die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde darstellen, zu verarbeiten.
Bei einer Datenverarbeitung auf Grundlage des Art. 6. Abs. 1 lit f DSVGO erfolgt eine Interessensabwägung zwischen dem berechtigten Interesse der Gemeinde und Ihren schutzwürdigen Grundrechten.
Im Bereich der Hoheitsverwaltung darf sich die Gemeinde nicht auf ein berechtigtes Interesse stützen, sondern Daten nur auf einer gesetzlichen Grundlage verarbeiten.

Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse bzw. zum Schutz lebenswichtiger Interessen liegt z.B. vor, wenn eine Datenverarbeitung im Zuge einer Naturkatastrophe oder Epidemie erfolgt.

Verwendungszwecke

Alle personenbezogenen Daten werden nur zu bestimmten, regelmäßigen Zwecken und gemäß den angeführten Rechtsgrundlagen verarbeitet.

Ganz allgemein stützen wir uns in Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung (z.B. bei der Durchführung von Bauverfahren) auf die Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO) und die Wahrnehmung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen (Art. 6 Abs 1 lit. e DSGVO).

In Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung stützen wir uns auf die Erfüllung (vor) vertraglicher Pflichten ( Art. 6 Abs 1 lit. b DSVGO) oder verarbeiten Daten aufgrund ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO).

Kontaktaufnahme

Wenn Sie Kontakt über unsere E-Mail-Adresse oder unsere Telefonnummer mit uns aufnehmen, werden die von Ihnen bekanntgegebenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.
Die Datenverarbeitung erfolgt dabei im berechtigten Interesse des Verantwortlichen (Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO) bzw. mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO).
Die Daten werden für die Dauer von nur bis zur Beantwortung Ihres Anliegens gespeichert.

Bewerberdaten:

Zweck der Verarbeitung der im Bewerberprozess bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ist die Verwendung, Evidenthaltung und Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren für ein konkretes Beschäftigungsverhältnis. Bei Aufnahme in den Gemeindedienst werden Ihre Daten für dienstrechtliche, besoldungsrechtliche, ausbildungsbezogene und sonstige, mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehende Zwecke verarbeitet.

Die Verarbeitung Ihrer Daten ist in Zusammenhang unserer Zusammenarbeit sowie der Durchführung des Bewerbungsprozesses erforderlich. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten werden insbesondere gemäß Oö. GDG 2002 idgF ausschließlich zur Bearbeitung der Bewerbung im Auswahlverfahren für die konkrete Stellenausschreibung sowie zur Evidenthaltung verarbeitet. Alle mit der Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiterinnen sind dienstrechtlich verpflichtet, mit Ihren Daten vertraulich umzugehen.

Wir stützen uns bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowohl auf die Erfüllung (vor-)vertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO) als auch rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs 1 lit c DSGVO), insbesondere auf § 7a OÖ GDG 2002 idfG.

Auf die Aufbewahrungsdauer der Bewerbungsunterlagen kommen die gesetzlichen Bestimmungen des OÖ GBG 2021 zur Anwendung.

Eine darüberhinausgehende Speicherung bzw. Evidenthaltung kann nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen.

Informationsfreiheit

Im Zuge des Rechts auf Zugang zu Informationen gem. §§ 7 ff IFG kann es sein, dass personenbezogene Daten, welche in beantragten Informationen enthalten sind, an die antragsstellende Person übermittelt (offengelegt) werden. Dies aufgrund der rechtlichen Verpflichtung gem. § 4 IFG (Art. 6 Abs 1 lit c DSGVO, im Rahmen des öffentlichen Interesses aufgrund des IFGs (Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO) oder aufgrund einer gültigen Einwilligungserklärung (Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO). Sollten personenbezogene Daten übermittelt werden, geschieht dies nur nach sorgfältiger Interessensabwägung, welche zum Ergebnis kommt, das das Informationsfreiheitsinteresse zumindest gleich schwer wie das Interesse am Schutz von personenbezogenen Daten wiegt, sowie nach Anhörung sowie Informierung der betroffenen Person gem. § 10 IFG. Empfänger sind die antragsstellende Personen iSd §7 IFG. Die Daten stammen aus vorhandenen und verfügbaren amtlichen bzw. unternehmerischen Aufzeichnungen in unserem Wirkungsbereich.

Bürgerservice

Wenn Sie im Rahmen unseres Bürgerservice unsere Formulare nutzen, Anträge oder Beschwerden einbringen oder sich zu Veranstaltungen anmelden, werden die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten zur Prüfung Ihres Antrages und zur Durchführung des des entsprechenden Verfahrens verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 lit a DSGVO) , im berechtigten bzw. öffentlichen Interesse (Art 6 Abs 1 lit e und f DSGVO) oder weil es für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist (Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO).

Teilweise wird bei der Nutzung der Formulare das Tool reCAPTCHA verwendet. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt “Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Homepage” - reCAPTCHA”

Teilweise werden Sie bei der Auswahl eines Formulars auf die Seite amtsweg.gv.at oder eine andere Seite weitergeleitet. Dann finden Sie am Ende jedes Formulars einen eigenen Datenschutzhinweis.

Reservierung - Ansuchen um Benützung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten (z.B. Volksschule, Veranstaltungszentrum)

Die Gemeinde verarbeitet die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (inkl. Anmeldeseite auf der Gemeindehomepage) ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Ansuchens um Benützung von den gemeindeeigenen Räumlichkeiten. Rechtsgrundlage ist die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und die Erfüllung eines Vertrages. Die Daten werden nach Durchführung der Verarbeitung bis Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt.

Online Dienste, insb. Newsletter

Daten die Sie im Zuge unserer Online-Dienste (wie z.B. bei der Newsletter-Anmeldung oder in der Cities App) bekannt geben, werden von uns ausschließlich für die jeweilige Leistungserbringung verwendet.
Wenn Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse für unseren Newsletter anmelden, erfolgt die Datenverarbeitung mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit a DSVGO).
Die Daten werden so lange gespeichert, bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen.

Elektronische Zustellung

Wenn Sie die elektronische Zustellung von Schriftstücken der Gemeinde wünschen, werden die von Ihnen bekanntgegebenen Daten für die Durchführung der elektronischen Zustellung verarbeitet. Dabei stützen wir uns ebenfalls auf Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO).

Ferienprogramm

Wenn Sie uns per Formular eine Anmeldung zum Ferienprogramm zukommen lassen, werden die dort von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke des Ferienprogramms (Bearbeitung der Anmeldung, Organisation des Programms, Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten etc.) von uns verarbeitet. Wir stützen uns dabei auf die Erfüllung von (vor-)vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO).

Die Veranstaltung wird von einem Verein oä organisiert und durchgeführt. Die personenbezogenen Daten werden an den jeweiligen Veranstalter übermittelt.

Die erhobenen Daten werden nach Ende des Ferienprogramms gelöscht, es sei denn, sie unterliegen einer anderen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.

Fotos, die bei den Veranstaltungen des Ferienprogramms angefertigt werden, veröffentlichen wir ausschließlich mit Ihrer Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO).

Kindergarten/Hort (Rechtsträger)

Zum Zweck der Planung und Steuerung der Bedarfsdeckung (§§ 16 und 17 Oö KBBG) sind wir gemeinsam mit den Rechtsträgern verpflichtet, die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten nach § 25a Abs 2 Oö KBBG uns gegenseitig und der Bildungsdirektion zu übermitteln. Gemäß § 25b Abs 4 Oö KBBG kann es im Zuge der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Kindergartenfrist zu einer Abfrage aus dem Zentralen Melderegister und zu einem Abgleich mit den vom Rechtsträger übermittelten personenbezogenen Daten des Kindes kommen. Bei Verdacht auf Verletzung der Kindergartenpflicht kommt es gemäß § 3c Oö KBBG zu einer Übermittlung des Namens des Kindes und des jeweiligen Hauptwohnsitzes der Eltern an die Bezirksverwaltungsbehörde.

Im letzten (verpflichtenden) Kindergartenjahr stützen wir uns bei der Datenverarbeitung auf das Oö KBBG (gesetzliche Grundlage gemäß Art. 6 Abs 1 lit c DSGVO).

Wohnungsvergabe

Daten die Sie uns im Zuge der Anmeldung zu einer gemeindeeigenen oder geförderten Wohnung mit Vorschlags- oder Vergaberecht bei der Gemeinde liegend, oder im Zuge der Anmeldung zum betreubaren Wohnen bekanntgeben, verarbeiten wir für die Abwicklung unseres Vorschlags- bzw. Vergaberechts. Dies auf Basis von (vor-)vertraglichen Maßnahmen (Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO). Die Daten werden ggf an die jeweilige vermietende Gesellschaft/Genossenschaft oder den Betreiber des betreubaren Wohnens weitergegeben.

Altenheim/Betreubares Wohnen

Daten, die Sie uns im Zuge der Anmeldung zu einem gemeindeeigenen Senioren- oder Pflegewohnheim/ zum betreubaren Wohnen bekanntgeben, verarbeiten wir zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs 1 c DSGVO) sowie (vor-) vertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO). Zwecke der Verarbeitung sind insbesondere die Durchführung bzw. Unterstützung der Anmeldung, der Verwaltung sowie der Verrechnung für das gemeindeeigene Senioren- oder Pflegewohnheim/ betreubares Wohnen. Darüberhinausgehende Datenverarbeitungen (insb. Veröffentlichung von Fotos) erfolgen ausschließlich mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO).

Kann zum gewünschten Zeitpunkt kein Pflegeplatz angeboten werden, so werden die bekanntgegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Vormerkung mit Ihrer Einwilligung in Evidenz gehalten und nach Widerruf oder Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsfrist unverzüglich gelöscht.

Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten) erfolgt aufgrund rechtlicher Verpflichtungen (Art. 9 Abs 2 lit h iVm 6 Abs 1 lit c DSGVO) oder mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art 9 Abs 2 lit a iVm 6 Abs 1 lit a DSGVO).

Ihre Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses bzw. der jeweiligen Aufbewahrungsfrist bei uns gespeichert.

Mietzinsverrechnung

Daten, die im Rahmen eines Mietverhältnisses bekannt gegeben werden, werden von der Gemeinde verarbeitet, um das Mietverhältnis abzuwickeln. Die Rechtsgrundlage dafür stellt die Erfüllung von (vor)-vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO) dar.

Im Rahmen der Wohnungsvergabe kann es erforderlich sein, Ihre Daten an andere Wohnungsinteressenten weiterzugeben, beispielsweise bei einem Auswahlverfahren oder wenn gesetzliche Vorgaben dies erfordern. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das berechtigte Interesse der Gemeinde (Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO) an einer transparenten, zweckmäßigen und rechtmäßigen Gestaltung der Vergabe.

Kommt ein Mietverhältnis zustande, werden die Daten für die Dauer des Mietverhältnisses und gemäß längeren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bei der Gemeinde gespeichert und zum Zweck der Mietzinsverrechnung und sonstiger im Mietverhältnis anfallender Datenverarbeitungen verwendet. Die Rechtsgrundlage dafür stellen die Erfüllung von (vor)-vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO) bzw. gesetzliche Aufbewahrungsfristen (Art. 6 Abs 1 lit c DSGVO) dar. Kommt kein Mietverhältnis zustande, werden die Daten gelöscht.

Öffentlichkeitsarbeit

Im Zuge unserer Öffentlichkeitsarbeit kann es sein, das auf gemeindeeigenen Veranstaltungen bzw. auf gemeindenahen Veranstaltungen angefertigte Fotos auf unserer Homepage und in unserer Gemeindezeitung veröffentlicht werden. Diese Bilder könnten unter Umstanden personenbezogene Daten enthalten (Bilddaten). Die Veröffentlichung findet aufgrund Ihrer (konkludent) erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO) bzw. unseres berechtigten Interesses (Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO) an einer zeitgemäßen und wirksamen Öffentlichkeitsarbeit statt.

IDR - Zentrales Identitätsdokumentenregister

Zweck dieser Verarbeitung ist es, eine Behörde gemäß § 22 b Abs 4 Passgesetz über die erfolgte Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises oder über ein Verfahren nach diesem Bundesgesetz in Kenntnis zu setzen. Zwecke dieser Verarbeitung sind weiters die Übermittlung und Registrierung von Lichtbildern für die e-card nach §31a Abs 8, 9, 9a und 10 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz. Weitere Zwecke dieser Verarbeitung sind die Registrierung, der Widerruf und die Aussetzung des Elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) gemäß §§ 4a und 4b E Government-Gesetz.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind §§ 3, 16, 22a, b und c Passgesetz, BGBl. Nr. 839/1992 idgF iVm E-Government-Gesetz (E-GovG) BGBl. I Nr. 10/2004 idgF iVm E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung BGBl. II Nr. 289/2004 idgF iVm Stammzahlenregisterbehördenverordnung 2009 (StZRegBehV2009), BGBl II Nr. 330/2009 udfF; §31 a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, BGBl. I Nr. 189/1955 idgF iVm Verordnung der Bundesregierung über die nähere Vorgangsweise betreffend der Anbringung von Lichtbildern auf e-cards (e-card FotoV), BGBl. II Nr. 231/2019 idgF iVm Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Ermächtigung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gemäß § 31a Abs. 9a ASVG, BGBl. II Nr. 344/2019 idgF; §§ 4a, 4b und 25 Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (E-Government-Gesetz - E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004 idgF.

Personenbezogene Daten, die gemäß § 22b Abs. 1 Passgesetz bei der Antragsstellung verarbeitet werden, sind mit wirksamer Zurückziehung oder rechtskräftiger Zurückweisung des Antrags zu löschen, der Vermerk über ein laufendes Verfahren nach diesem Bundesgesetz mit rechtskräftigen Verfahrensabschluss. Im Übrigen sind die personenbezogenen Daten gemäß § 22b Abs. 1 Passgesetz ein Jahr nach der Entwertung des Reisepasses oder Personalausweises, bei Reisepässen spätestens aber sechs Jahre nach Ablauf der letzten Gültigkeitsdauer für Auskünfte zu sperren. Die für Auskünfte gesperrten Daten sind nach Ablauf von zwei weiteren Jahren auch physisch zu löschen. Die Protokollaufzeichnungen sind nach drei Jahren zu löschen.

Personenbezogene Date, die gemäß § 31a Abs. 10 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz verarbeitet werden, sind spätestens nach sieben Jahren zu löschen.

Die bekanntgegebene Zustelladresse gemäß § 4b Abs. 1 Z 7 E-Government-Gesetz ist zu löschen, sobald die Registrierung der E-ID abgeschlossen wurde. Gemäß § 4b Abs. 1 Z 13 verarbeitete Identitätscodes der ausgestellten Zertifikate sind im Falle eines Widerrufs oder Ablaufs des jeweiligen Zertifikats zu löschen. Sonstige gemäß § 4b Abs. 1 und 3 sowie gemäß § 4a Abs. 4 verarbeitete personenbezogene Daten sind zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden, jedoch spätestens drei Jahre nach Widerruf oder Ablauf der E-ID. Protokolldaten über tatsächlich durchgeführte Verarbeitungsvorgänge, wie insbesondere Änderungen, Abfragen und Übermittlungen, sind drei Jahre lang aufzubewahren.

Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten sind Passbehörden; Sicherheitsbehörden; Gerichte für deren Tätigkeiten im Dienste der Strafrechtspflege; staatsanwaltschaftliche Behörden für deren Tätigkeit im Dienste der Strafrechtspflege; Bundeswahlbehörde; Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnis nach dem E-Government-Gesetz; Gemeinden im Zusammenhang mit der Ausstellung von Wahlkarten; Behörden sofern diese die Identität einer Person im Rahmen einer gesetzlich übertragenen Aufgabe festzustellen haben und dies anders nicht oder nicht in der nach den Umständen gebotenen Zeit möglich ist, Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger; Dienststellen der Sozialversicherungsträger; Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landespolizeidirektionen, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl; Gemeinden als mit der Registrierung der E-ID betraute Behörden; Schulleiterinnen und Schulleiter für die Vollziehung des Schulunterrichtsgesetzes, des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge sowie der sonstigen schulrechtlichen Normen im Fall, dass eine Schülerinnen- oder Schülerkarte mit Lichtbild auszustellen ist; das für die Zulassung von Studierenden an postsekundären Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Z 4 lit a, c, d und e Bildungsdokumentationsgesetz 2020 zuständige Organ, an Pädagogischen Hochschulen die Rektorin oder der Rektor, für die Vollziehung des Universitätsgesetzes 2002, des Hochschulgesetzes 2005, des Fachhochschulgesetzes, des Privathochschulgesetzes sowie der sonstigen hochschulrechtlichen Normen im Fall, dass eine Studierendenkarte oder ein Studierendenausweis mit Lichtbild auszustellen ist.

Auftragsverarbeiter: Bundesministerium für Inneres; IBM Österreich - Internationale Büromaschinen Gesellschaft m.b.H.; Microsoft Österreich GmbH; Bundesrechenzentrum GmbH; A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH

Verarbeitung von gemeinsam Verantwortlichen für das “Zentrale Personenstandsregister” und Verarbeitung des Verantwortlichen für das “Lokale Personenstandsregister”

Zweck der Datenanwendung:

Ermittlung des Personenstandes und Führung des Zentralen und Lokalen Personenstandsregisters (ZPR) durch die Gemeinden und Gemeindeverbände als Personenstandsbehörden (Standesämter und Standesamtsverbände), sowie Ausstellung von Geburts-, Heirats-, Partnerschafts- und Sterbeurkunden und Registerauszügen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente ( wie z.B. Korrespondenz) sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden und Registerauszügen durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere folgende Gesetze und Verordnungen sowie zwischenstaatliche Abkommen (in der geltenden Fassung):

Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013; Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung (PStG-DV 2013), BGBl. II 2013/324; E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004; Namensänderungsgesetz (NÄG), BGBl. Nr. 195/1988; Namensänderungsverordnung 1997 (NÄV), BGBl. II Nr. 387/1997; Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811; Ehegesetz dRGBL. I S 807/1938; Eingetragene Partnerschaft Gesetz (EPG) BGBl. I Nr. 135/2009; IPR Gesetz, BGBl. Nr. 304/1978; - zwischenstaatliche Abkommen.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Personenstandsdaten werden 120 Jahre nach dem Sterbedatum des Betroffenen gelöscht.

Kategorien von Empfängern

Abfragende Behörden nach gesetzlichem Auftrag (§ 47 Abs. 1 PStG 2013); Gerichte, Gerichtskommissäre im Sinne des Gerichtskommissärsgesetzes (GKG), BGBl. Nr. 343/1970, Körperschaften öffentlichen Rechts und Behörden auf deren Verlangen ( § 47 Abs. 2 PStG 2013); Gerichte (§ 49 PStG 2013); Jugendhilfeträger ( 48 Abs. 2 PStG 2013); Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (§ 48 Abs. 2 PStG 2013); Arbeitsmarktservice, nur wenn die Daten auf einen Anspruchsberechtigten nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 - AlVG, BGBl. Nr. 609, oder im Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975 beziehen (§ 48 Abs. 3 PStG 2013; Landespolizeidirektionen (§ 48 Abs. 4 PStG 2013); Führerscheinbehörden (§ 48 Abs. 5 PStG 2013); Wählerevidenz (§ 48 Abs. 6 PStG 2013); Passbehörden (§ 48 Abs. 7 PstG 2013) Militärkommanden (§ 48 Abs. 8 PStG 2013); die mit dem Vollzug des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, des Fremdenpolizeigesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/2005, betrauten Behörden (§ 48 Abs. 9 PStG 2013); Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen (§ 52 Abs. 1 Z 2 PStG 2013); Personen, auf die sich die Eintragung bezieht oder deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (§ 52 Abs. 1 Z 1 PStG 2013), Ausländische Personenstandsbehörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, gemäß internationaler Abkommen; Wöchentliches Verzeichnis natürliche und juristische Personen (§ 52 Abs. 3 PStG 2013); Bundesanstalt Statistik Österreich (§ 51 Abs. 1 PStG 2013); Gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgemeinschaften, eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften (§ 45 Abs. 3 PStG 2013); Behörde bei Vollziehung des des Gesetzes vom 25. Mai 1868, wodurch die interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger in den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden, RGBl. Nr. 49/1868 in der Fassung dRGBl. I S 384/1939; Bundesminister für Finanzen (§ 48 Abs. 2 PStG 2013); Staatsbürgerschaftsevidenzstellen (§ 48 Abs 11 PStG 2013); Wahleltern und Wahlkinder (§ 52 Abs. 2 PStG 2013); österreichische Vertretungsbehörden ( § 53 Abs. 4 PStG 2013); Meldebehörden zum Zweck der Verwendung im Zentralen Melderegister (§§ 48 Abs. 12 und 61 Abs. 5 PStG 2013; Stammzahlenregisterbehörde Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

Auftragsverarbeiter: Bundesminister für Inneres

Datenübermittlung bzw. Weitergabe an Dritte - Auftragsverarbeiter

Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, wir sind gesetzlich oder vertraglich dazu verpflichtet, oder Sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt.
Externe Auftragsverarbeiter erhalten Ihre Daten nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung notwendig ist, oder wir ein berechtigtes Interesse daran haben.
Sofern einer unserer Auftragsverarbeiter mit Ihren personenbezogenen Daten in Berührung kommt, stellen wir durch den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen gem. Art. 28 DSGVO sicher, dass dieser die Vorschriften der Datenschutzgesetze in gleicher Weise einhält wie wir.

Es werden keine Daten in Drittländer übermittelt.

Austausch personenbezogener Daten

Die Gemeinde kann personenbezogene Daten gegenüber Dritten offenlegen, wenn Sie in Treu und Glauben davon überzeugt ist, dass dies vom Gesetz verlangt wird; dass dies auf eine gesetzliche oder gerichtliche Anordnung hinauf erfolgt; dass dies für den Schutz von Rechten, Eigentumsrechten oder der Sicherheit von uns oder den mit uns verbundenen Unternehmen, Geschäftsverbindungen, Kunden oder anderen Personen erforderlich ist.

Empfängerkategorien

Auftragsverarbeiter (insb. IT-Dienstleister) erhalten Ihre Daten, sofern sie diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen.
Bei vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung können andere öffentliche Stellen und Behörden Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sein.
Die Weitergabe Ihrer Daten an andere Parteien im (Bau)Verfahren erfolgt aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der OÖBauO, o.ä.
Liegt weder eine gesetzl. noch eine vertragliche Grundlage vor und besteht kein öffentliches/ berechtigtes Interesse an der Datenweitergabe, erfolgt eine solche ausschließlich mit Ihrer Einwilligung.

Speicherdauer und Löschungsfristen

  • Die Aufbewahrungsdauer der einzelnen Datenverarbeitungen ergibt sich entweder aus speziellen gesetzlichen Bestimmungen oder aus den jeweiligen Skartierungsvorschriften. So sind z.B. Bücher, Aufzeichnungen und Belege entsprechend der BAO sieben Jahre aufzubewahren. Daten, die wir ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeiten, werden bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung oder bis zum Wegfall des Zweckes der Datenerhebung von uns gespeichert und anschließend umgehend gelöscht.

  • Wenn Sie mittels E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden die von Ihnen angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bis zu ihrer Erledigung gespeichert.

  • Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies für die oben erwähnten Zwecke notwendig ist.

  • Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten wie jene aus der Oö. GHO kann sich eine längere Speicherdauer ergeben. Nach Ablauf der entsprechenden Fristen werden ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sofern die DSGVO keine andere Rechtsgrundlage für eine länger andauernde Speicherung enthält.

  • Oftmals sind wir v.a. aufgrund des Archivgesetzes, gesetzlich verpflichtet, Ihre Daten länger zu speichern. In diesen Fällen löschen wir Ihre Daten, nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.

Weitere Information gemäß Art. 14 DSGVO:

Datenerhebung aus anderer Quelle

Wenn wir Daten nicht bei Ihnen persönlich erheben, verarbeiten wir die Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen wie dem Firmenbuch, Vereinsregister, Grundbuch, Telefonbuch oder anderen öffentlichen Medien.

Kategorien personenbezogener Daten

Aus diesen Quellen erheben wir Daten wie Namen, Kontaktdaten, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit und Legitimationsdaten.

Personenbezogene Daten der Kategorie “besondere Daten” nach Art. 9 und Art. 10 DSGVO, wie z.B. Gesundheitsdaten, Religionsbekenntnis oder strafrechtlich relevante Daten werden nur in Ausnahmefällen (gemeindeeigenes Altenheim), auf gesetzlicher Grundlage (wie z.B. dem Meldegesetz) oder ihrer ausdrücklichen Einwilligung erhoben und mit der vorgeschriebenen Sorgfalt verarbeitet.

Betroffenenrechte

Unabhängig von der Art der Datenerhebung stehen Ihnen als betroffene Person immer folgende Rechte zu:

  • Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): das Recht auf Auskunft soll dazu dienen, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung überprüfen zu können, Betroffene Personen können nach erfolgter Identitätsfeststellung Auskunft darüber verlangen, ob, in welchem Ausmaß und zu welchem Zweck der Verantwortliche Daten von Ihnen verarbeitet. oder ob und an wen die Daten weitergegeben werden. Die betroffene Person kann darüber hinaus eine Kopie dieser Daten verlangen. Binnen eines Monats erhalten Sie eine Rückmeldung bezüglich Ihres Auskunftsbegehrens.

  • Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSVGO): Betroffene Personen können vom Verantwortlichen die Berichtigung und die Vervollständigung ihrer Daten verlangen.

  • Das Recht auf Löschung bzw. Recht auf “Vergessenwerden” (Art. 17 DSVGO): berechtigt betroffene Personen , vom Verantwortlichen die Löschung ihrer Daten zu verlangen, wenn diese, für den Zweck für den sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden.
    Abgeleitet aus dem Grundsatz der Datenminimierung ergibt sich darüber hinaus auch eine Verpflichtung des Verantwortlichen, die Daten von sich aus zu löschen, wenn z.B. eine erteilte Einwilligung widerrufen wurde.

  • Das Recht auf Einschränkung: (Art. 18 DSGVO): gilt ergänzend zum Recht auf Löschung. Wenn Sie vermuten, dass die von Ihnen verarbeiteten Daten nicht korrekt sind, oder dass die Verarbeitung nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie einen Einschränkungsantrag stellen. Dann bleiben Ihre Daten zwar gespeichert, eine weitere Verarbeitung kann aber nur noch mit Ihrer Einwilligung erfolgen.

  • Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) ermöglicht es Ihnen, vom Verantwortlichen zu verlangen, dass er die Daten, die Sie ihm bereitgestellt haben, auf einen anderen Verantwortlichen überträgt.

  • Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Wenn wir Ihre Daten aufgrund eines berechtigten oder öffentlichen Interesses verarbeiten, können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, dagegen Widerspruch erheben. Eine weitere Verarbeitung darf dann nur stattfinden, wenn zwingende, schutzwürdige Gründe unsererseits dafür vorliegen (Interessensabwägung)

Gemäß § 16 Abs 8 MeldeG 1991 besteht hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach diesem Bundesgesetz kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO sowie kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO.

Wenn die Datenverarbeitung auf Grund Ihrer Einwilligung erfolgt, steht Ihnen darüber hinaus gem. Art. 7 Abs 3 DSVGO das Recht auf Widerruf der von Ihnen erteilten Einwilligung zu. Die bis zum Widerruf getätigte Datenverarbeitung wird vom Widerruf nicht berührt.

Die oben genannten Rechte können Sie gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen, indem Sie einen entsprechenden, formlosen Antrag auf Auskunft, Löschung etc. übermitteln.
Die Gemeinde wird unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrages dazu Stellung nehmen.
Angemessene Anträge werden von uns unentgeltlich bearbeitet.

Bei Verletzungen Ihres Rechtes auf Datenschutz oder sollten Sie der Meinung sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt, können Sie eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einbringen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzbehörde der Republik Österreich.

Diese erreichen Sie unter https://www.dsb.gv.at bzw. dsb@dsb.gv.at

Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Homepage

Über die Website https://www.wartberg-aist.at/ werden grundsätzlich keine personenbezogenen Daten erfasst. Unter personenbezogenen Daten sind sämtliche Informationen zu verstehen, die der Bestimmung einer Person dienen oder Informationen über sie bieten.

Zur statistischen Analyse der Nutzung der Website https://www.wartberg-aist.at verwendet die Marktgemeinde Wartberg ob der Aist das Analyse-Tool Matomo ohne Cookies. Das bedeutet, dass zwar Nutzungsinformationen gesendet werden, Ihre-IP Adresse dabei aber sofort anonymisiert wird. Es werden somit keine personenbezogenen Daten für statistische Auswertungen gespeichert oder auf andere Weise verarbeitet.
Unter folgendem Link finden Sie die Privacy Policy von Matomo (https://matomo.org/matomo-cloud-privacy-policy/) Auch Abseits des Analyse-Tools Matomo speichert die Website https://www.wartberg-aist.at/ keine Cookies!

Folgende Daten werden auf anonymisierter Basis bei Nutzung der Website https://www.wartberg-aist.at/ gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet:

  • IP-Adresse

  • Uhrzeit des Zugriffs auf die Seite

  • Uhrzeit des Verlassens der Seite

  • Verweildauer auf der Seite

  • Name und URL der abgerufenen Seite

  • Website von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL)

  • Verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners

  • Informationen über Erfolg/Misserfolg des Zugriffs

Datensicherheit SSL

Ihre personenbezogenen Daten, sofern Sie uns diese bekanntgeben, werden verschlüsselt (SSL) über das Internet übertragen. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt. Wenn die SSL-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Wir sichern unsere Website und sonstigen Systeme durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung und Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen. Sie sollten Ihre Zugangsinformationen stets vertraulich behandeln und das Browserfenster schließen, wenn Sie die Kommunikation mit uns beendet haben, insbesondere wenn Sie den Computer gemeinsam mit anderen nutzen.

Zwecke der Verarbeitung

Sollte es zu einer Verarbeitung personenbezogener Daten kommen, werden diese im Einklang mit Art. 5 Z 1 lit b DSGVO nur für festgelegte, eindeutige und und legitime Zwecke erhoben und weiterverarbeitet.

Daten auf anonymisierter Basis werden bei Nutzung der Website für folgende Zwecke erhoben:

  • Gewährleistung einer komfortablen Nutzung der Website

  • Statistische Analyse der Nutzung der Website

  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie

  • zu weiteren administrativen Zwecken

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Sollte es zu einer Verarbeitung personenbezogener Daten kommen, werden diese nur auf Grundlage einer der Voraussetzungen des Art. 6 Z 1 DSGVO verarbeitet. Darunter fallen insbesondere

  • die Einwilligung der betroffenen Personen (Art. 6 Z 1 lit a DSGVO),

  • die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen (Art. 6 Z 1 lit b DSGVO)

  • das überwiegende berechtigte Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten (Art. 6 Z 1 lit f DSGVO)

Empfänger

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte, zu den anderen als den in Art. 5 Z 1 litb DSGVO angeführten Zwecken und auf Grundlage anderer, als der in Art. 6 Z 1 DSGVO angeführten Voraussetzungen, findet nicht statt.

Neben der Marktgemeinde Wartberg ob der Aist und gegebenenfalls den zuständigen Stellen innerhalb der Marktgemeinde Wartberg ob der Aist erhalten die bei der Nutzung der Website auf anonymisierter Basis erhobenen Daten folgende Empfänger:

Aufbewahrungsdauer

Die Marktgemeinde Wartberg ob der Aist verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für die Erreichung des Verwendungszweckes erforderlich ist und löscht sie danach ehestmöglich. Sofern längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, hält die Marktgemeinde Wartberg ob der Aist diese ein und löscht Ihre Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Dies gilt grundsätzlich auch für auf anonymisierter Basis erhobene Daten.

Fragen und Anmerkungen

Sollte eine andere, als eine der oben genannten Arten der Verarbeitung Ihrer Daten geplant sein, werden Sie vorab von uns darüber informiert.

Die Gemeinde wird auf alle angemessenen Anfragen zur Einsicht in und ggf. Berichtigung, Ergänzung oder Löschung von personenbezogenen Daten reagieren. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu dieser Datenschutz-Policy haben. treten Sie über den Kontakt Bereich mit uns in Verbindung. Im Zuge der Weiterentwicklung des Internets werden wir auch unsere Datenschutz-Policy laufend anpassen. Änderungen werden wir auf dieser Seite rechtzeitig bekannt geben.


Letzte Änderung der Datenschutzerklärung am 21.07.2025