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Amtssignatur

Im Sinne einer erleichterten elektronischen Verfahrensabwicklung bei der Ausstellung von Wahlkarten kann die Marktgemeinde Wartberg ob der Aist auf ihre Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung Amtssignatur der Bildmarke der Marktgemeinde Wartberg ob der Aist gemäß § 19 Abs. E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.